Wir stellen Ihren Förderantrag!

Einen digitalen Antrag auf Förderung von Einzelmaßnahmen können Sie selbst online stellen oder Sie bevollmächtigen uns, dies zu tun. Wir stellen den Antrag innerhalb von 1-2 Tagen nach Erhalt der vollständigen Unterlagen und beobachten auch die Bewilligung der Förderung durch die BAFA. Die Antragstellung erfordert die Einbindung eines Energie-Effizienz-Experten.

Neu ist, dass Sie vor der Antragstellung einen Auftrag an Unternehmen mit der aufschiebenden Bedingung der Förderung erteilen!

Der Heizungstausch wird ab sofort über die Kfw bearbeitet. Sie können noch bis zum 31.08.2024 den Heizungstausch beauftragen und den Antrag dann bis zum 30.11.2024 nachholen. Ab September werden dann alle Geförderten von der KfW freigeschaltet.

 

Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 2.000 Euro brutto, der Fördersatz beträgt 15 % der förderfähigen Ausgaben, bei der Heizungstechnik bis zu 70% je nach Heizungsart und Höhe Ihres Einkommens! Die förderfähigen Kosten für energetische Sanierungsmaßnahmen von Wohngebäuden sind gedeckelt auf 30.000 Euro pro Kalenderjahr, insgesamt auf maximal 300.000 Euro pro Gebäude.

Bei Umsetzung einer Sanierungsmaßnahme als Teil eines im Förderprogramm Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude geförderten individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein zusätzlicher Förderbonus von 5 % möglich. Außerdem erhalten Sie mit iSFP 60.000€ Förderung statt nur 30.000€ je Maßnahme!

Darüber hinaus fördert die Bundesregierung auch die Fachplanung und Baubegleitung durch einen Energieberater mit 50% der Kosten.

 

Auch bei einem reinen Heizungsaustausch lohnt sich die Beauftragung eines Energieberaters. Die technische Fachplanung des Energieberaters wird zu 50% gefördert. Damit stellen Sie sicher, dass beim Heizungstausch an alles gedacht wird. Außerdem erfolgt die Beratung und Fachplanung herstellerunabhängig - die meisten Heizungsfachbetriebe sind herstellergebunden.

Grundsätzlich gibt es drei Möglichkeiten der Förderung:

  • Zuschüsse zu Einzelmaßnahmen für die energetische Sanierung von Gebäuden, also z.B. Heizungsaustausch, Dämmung der Gebäudehülle oder Austausch von Fenstern. Dies sind Zuschüsse, die Sie nicht zurückzahlen müssen.
  • Der zweite Weg ist die komplette Sanierung eines Gebäudes zum Effizienzhaus-Standard. Dies funktioniert über zinsgünstige Kredite der KfW, die je nach Qualität der Sanierung auch Tilgungszuschüsse bieten.
  • Die dritte Möglichkeit ist ein Abzug von der Steuerlast, wenn Sie Einkommenssteuer zahlen.

Sie können diese Möglichkeiten auch kombinieren. Lassen Sie sich beraten und finden Sie die beste Möglichkeit für Ihre Situation.

Welche Maßnahmen möchten Sie fördern lassen?

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