Hier stellen wir Ihnen Antworten zu den häufigsten Fragen vor, die uns gestellt werden. Diese Seiten werden stets aktuell gehalten. Sollten Sie trotzdem einmal nicht finden, was Sie suchen, nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf – wir helfen Ihnen gerne weiter.
Wenn Sie seit 1.2.2002 in Ihrem Haus leben: nein! Aber bei einem Eigentümerwechsel besteht eine Verpflichtung dies innerhalb von 2 Jahren ab Eintragung ins Grundbuchamt zu tun.
Die BAFA bezuschusst die Energieberatung mit max. 50%. Außerdem erhalten Sie mit dem iSFP für die Sanierung höhere Fördergelder. Die Beratung ist also schnell wieder rein geholt.
Ja, das geht. Allerdings muss jede Maßnahme durch einen Energie-Effizienz-Experten bestätigt werden. Ansonsten erhalten Sie keine Förderung. Es macht also Sinn, zunächst die Energieberatung zu machen.
Viele Maßnahmen werden gefördert, das kann man nicht pauschal sagen. Das wichtigste aber: Heizung, Dämmung Dach, Fenster sowie auch Optimierung bestehender Einrichtungen wie die Heizungsregelung.
Beides! Die KfW vergibt über die Hausbank Kredite mit sehr guten Konditionen und Tilgungszuschüssen. Die BAFA bietet Zuschüsse, die Sie nicht zurückzahlen müssen.
Der individuelle Sanierungs-fahrplan (iSFP) wird von Ihrem Energieberater individuell zusammengestellt und umfaßt mehrere Varianten, die über die Jahre verteilt werden. So halten Sie das Ziel und vor allem die Kosten im Auge.
Übrigens: mit iSFP gibt es deutlich höhere Förderung!
Wenn Sie vermieten oder verkaufen wollen, müssen Sie einen gültigen Energieausweis vorweisen.
Der Bedarfsausweis ist für Häuser Bj. 1977 und älter und neue oder vor kurzem sanierte Häuser notwendig, ansonsten reicht der Verbrauchsausweis.
Alle Förderungen gibt es auch für Mehrfamilienhäusern mit ETWs. Hier stellt der Verwalter oder ein Bevollmächtigter den Antrag, wenn es um Teile des Gemeinschaftseigentums geht. Beim Sondereigentum ist der ETW Inhaber der Antragssteller.
Es ist schon da! Heizungsgesetz heißt es nur in der öffentlichen Diskussion.
Das Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) gibt es schon seit 2020 und es wurde zuletzt am 1.1.24 erweitert.
Begriffsdschungel: Das GEG vereint die Vorschriften EnEV, EEWärmeG und EnEG, das wird also einfacher seit 2020.
Das BEG ist die Förderung zum GEG: Bundesförderung effizienter Gebäude.
Das kann man pauschal nicht sagen, es hängt vom energetischen Zustand des Hauses ab. Gas- und Ölheizungen werden sehr teuer durch die CO2 Abgabe. Wärmepumpen verbrauchen elektrische Energie, die auch nicht billig ist. Es macht Sinn, zunächst den Wärmebedarf durch z.B. Dämmung zu reduzieren.
Das GEG ist seit 2020 aktiv und wurde immer wieder verschärft. Wenn Sie sanieren müssen, ist die Frage beantwortet, ansonsten liegt es in Ihrem Ermessen. Die Förderungen sind in Deutschland so hoch wie nie und es ist nicht abzusehen, dass sie weiter steigen werden. Energiekosten steigen schneller, als Zinsen, die Inflation frißt Zinsen momentan eh auf...
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